• Wolsfeld (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf Ersatz

Betreuungskosten Entlastungsbetrag beantragen für Pflegeversicherte

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 125 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen. Das Geld kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag.

Beschreibung

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Der Betrag kann eingesetzt werden für

  • Leistungen der Tages-­ oder Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Ansprechpartner

Liste der Pflegekassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands

Version

Technisch erstellt am 29.09.2021

Technisch geändert am 11.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Um die Kostenerstattung für die entstandenen Aufwendungen zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, jeweils Belege eingereicht werden. Aus den eingereichten Belegen und dem Antrag auf Erstattung der Kosten muss hervorgehen

  • im Zusammenhang mit welchen der oben genannten Leistungen (Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste oder / und Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag) den Pflegebedürftigen Eigenbelastungen entstanden sind und
  • in welcher Höhe dafür angefallene Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden sollen.

Soweit es sich um Leistungen der Tages- oder Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege handelt, entspricht es der Praxis der Pflegekassen, dass auch im Zusammenhang mit diesen Leistungen angefallene Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden können.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse an, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Den Entlastungsbetrag müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Fristen

keine

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.05.2021

Version

Technisch erstellt am 22.07.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Kosten für allgemeinen Betreuungsbedarf, Zusätzliche Betreuungsleistungen, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, privat Pflegeversicherte, gesetzlich Pflegeversicherte, Entlastungsbetrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020