Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur Personen vornehmen, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Beschreibung
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Veterinäramt beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft und Weinbau (Ref. 71)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidi Mäckel
Frau Bianca Schlager
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Bianca.Schlager@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-358
Fax: 06341 940-508
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinäramt (Ref. 72)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Victoria Uhlig
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-361
E-Mail: Victoria.Uhlig@suedliche-weinstrasse.de
Fax: 06341 940-508
Herr Georg Philipp Buttmann
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06341 940-508
E-Mail: Georg.Buttmann@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-369
Frau Dr. Selina Hermann
Hausanschrift
E-Mail: selina.hermann@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-359
Fax: 06341 940-508
Frau Bianca Schlager
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Bianca.Schlager@suedliche-weinstrasse.de
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-358
Internet
erforderliche Unterlagen
je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen:
• Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (originale Prüfungsbescheinigung)
• Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation
Für die Ausstellung des Ausweises:
• ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
• Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen. Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
Voraussetzungen
• erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien und das Betäubungs- und Tötungsverfahren oder gleichwertige Qualifikation.
• keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt schriftlich, entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
• Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus bzw. formulieren Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.
• Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
• Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
• Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
Änderungen mitteilen
Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
Fristen
keine
Kosten
für die Erteilung des Sachkundenachweises: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) nach Gebührenordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Sachkundelehrgänge
Verschiedene Fortbildungsinstituten führen anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter.
Weitere Informationen
Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de
[AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (Hrsg.)]
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021
Stichwörter
Töten von Wirbeltieren, Sachkundebescheinigung, Schlachten, Sachkundenachweis, Betäuben von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Betäuben und Töten, Bescheinigung, Sachkundenachweis Betäuben