Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren

    Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur Personen vornehmen, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Beschreibung

    Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

    Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Veterinäramt beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 59

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-1032

    Fax: 06571 14-2509

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Technisch geändert am 04.12.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen:
    •    Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (originale Prüfungsbescheinigung)
    •    Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation 

    Für die Ausstellung des Ausweises:
    •    ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
    •    Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)
    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen. Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
     

    Voraussetzungen

    •    erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien und das Betäubungs- und Tötungsverfahren oder gleichwertige Qualifikation.
    •    keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt schriftlich, entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
    •    Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus bzw. formulieren Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. 
    •    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein. 
    •    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.  
    •    Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags. 

    Änderungen mitteilen
    Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
     

    Fristen

    keine

    Kosten

    für die Erteilung des Sachkundenachweises: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sachkundelehrgänge

    Verschiedene Fortbildungsinstituten führen anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter. 
     

    Weitere Informationen

    Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de
    [AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (Hrsg.)]

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Töten von Wirbeltieren, Sachkundebescheinigung, Schlachten, Sachkundenachweis, Betäuben von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Betäuben und Töten, Bescheinigung, Sachkundenachweis Betäuben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)