• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung

Sachkundenachweis befreien nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Im Einzelfall können Sie von der Erfordernis eines Sachkundenachweises nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.

Beschreibung

Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie normalerweise einen Sachkundenachweis erbringen. Dies ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, eine Sachkundebescheinigung nach Chemikalienklimaschutzverordnung oder ein gleichwertiger Nachweis aus dem europäischen Ausland.

Die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer kann Sie im Einzelfall auf Antrag von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreien, wenn Sie die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Handwerk erfüllen oder anderweitig nachweisen, dass Sie für technische oder handwerkliche Tätigkeiten vergleichbar qualifiziert sind. Die zuständige Stelle kann vor einer Entscheidung eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Adresse

Hausanschrift

Schloßstr. 2

56068 Koblenz

Postanschrift

Postfach 20 08 62

56008 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 106-0

Fax: +49 261 106-234

E-Mail: service@koblenz.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten

Formulare

  • Formulare: nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
  • Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst Ihren Antrag auf Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

  • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Hierfür fragt die Kammer unter Umständen auch bei weiteren Stellen, wie Innungen oder Berufsvereinigungen, nach.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags bekommen Sie ein Schreiben darüber, ob Sie die von der Erfordernis der Ausbildung befreit werden können.

Bearbeitungsdauer

  • In der Regel mindestens 3 Monate

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier: Broschüre des DIHK 

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 20.11.2020

Version

Technisch erstellt am 19.07.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Vorschriften zum Umweltschutz, Befreiung, Gewerbe, Chemikalien-Ozonschichtverodnung, Befreiung Sachkundenachweis, Sachkundenachweis, Umwelt, Ozonschicht, Sicherheitsvorschriften, Umweltschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020