Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.
Beschreibung
Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerservice
Beschreibung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich. Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website
Kontakt
Telefon Festnetz: 06764 39-30
Fax: 06761 837-100
Fax: 06764 39-58
Telefon Festnetz: 06761 837-150
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Kontaktperson
Frau Anna-Lena Fett
Frau Silvia Gabel
Frau Tatjana Isinger
Postanschrift
Brühlstraße 2
55469 Simmern/Hunsrück
Telefon Festnetz: 06761 837-138
E-Mail: t.isinger@sim-rhb.de
Frau Beate Lorch
Frau Angelika Reiberg
Frau Sabina Yildirim
Internet
erforderliche Unterlagen
- für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Formulare
keine
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
- Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von
Auszügen von Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Fristen
Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.10.2020
Stichwörter
Wahl, einsehen, Wählerverzeichnis, Wählerin, Wahlen, Europawahl, Wähler, Einsicht