Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
    Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.1 - Zentrale Dienste, Organisation und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: personal@vg-lingenfeld.de

    E-Mail: organisation@vg-lingenfeld.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Strategische Planung
    • Verwaltungscontrolling
    • Gesamtsteuerung der Fachbereiche
    • Zentrales Projektmanagement
    • Zentrale Servicestelle für Gremien
    • Sitzungsmanagement
    • Rechtliche Grundsatzangelegenheiten
    • Vertretung des Fachbereichs gegenüber anderen Fachbereichen, der Verwaltungsführung, den Gremien und nach außen
    • Kommunale Aufwandsentschädigungen und allgemeine Angelegenheiten der Ehrenamtlichen
    • Europa-, Bundes- und Landesangelegenheiten
    • Wahlen, Bürgerentscheide und Abstimmungen
    • Ortsrecht
    • Personalwesen
    • Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
    • Archiv und Registratur
    • Informationstechnik (IT)
    • Zentrale Dienste
    • Datenschutz
    • Kassenaufsicht
    • Schiedsamtswesen
    • Schöffen

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

    Formulare

    Anlage 2 zur Europawahlordnung


    Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

    Voraussetzungen

    Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
    Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
    • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
    • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
    folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
    lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
    • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Auslandsdeutsche, Wahl, Wählerverzeichnis, Auslandsdeutscher, Wahlen, Wählerin, Wähler, Europawahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de