Ausschluss von Europawahl
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Zentrale Dienste und Finanzen
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sylvia Heeb
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06732 601-3272
Fax: 06732 601-83272
E-Mail: sylvia.heeb@vgwoerrstadt.de
Herr Andreas Rehbein
Postanschrift
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Telefon Festnetz: 06732 601-3281
Fax: 06732 601-83281
E-Mail: andreas.rehbein@vgwoerrstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.10.2020
Stichwörter
Ausschluss, Wählerin, Ausschlussgrund, Wähler, Wahl, Wahlen, Wahlausschluss, Ausschlussgründe, Europawahl