Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    Hinweise für Worms: Wahlen

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    Organisatorische Vorbereitung, Überwachung und termingerechte Durchführung von:

    • Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortsbeirat, Ortsvorsteher, Oberbürgermeister, Beirat für Migration und Integration, Seniorenbeirat, Jugendparlament)
    • Landtagswahlen
    • Bundestagswahlen
    • Europawahlen
    • Allgemeine Briefwahlangelegenheiten

    Mitwirkung bei der

    • Handwerkskammer-Wahl (Feststellung des Wahlrechts und der Wählbarkeit);
    • Landwirtschaftskammer-Wahl (soweit nicht der Landkreis Alzey-Worms zuständig ist)

    Vorbereitung der

    • Wahlen ehrenamtlicher Richter und Schöffen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Wahlausschluss, Wahlen, Wahl, Ausschlussgrund, Wähler, Ausschluss, Wählerin, Europawahl, Ausschlussgründe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English