Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Parkausweis erteilen für Familienpflege
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.09.2023
Stichwörter
Straßenverkehr, parken, Parkausweis, Ausnahmegenehmigung, Familienpflegezeit, Parkschein, Parkberechtigung, Parken