Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst

    Wenn Sie für einen Sozialen Dienst tätig sind, kann dieser Soziale Dienst einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge von Sozialen Diensten können bei Vorliegen der Voraussetzungen von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Sozialen Dienstes. Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. In Rheinland-Pfalz bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, den Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden/Städte, den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, in deren Amtsbereich von den Parkerleichterungen Gebrauch gemacht werden soll.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach

    Beschreibung

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    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Gebäude: 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-263

    Telefon Festnetz: 06541 708-266

    E-Mail: MuellenHD@vgtt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv

    Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bürgerbüro Kröv

    Beschreibung

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Kröv:

    vormittags:    geschlossen

    nachmittags: dienstags und mittwochs           14.00 - 16.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Robert-Schuman-Straße 65

    54536 Kröv

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-248

    Telefon Festnetz: 06541 708-266

    E-Mail: MuellenHD@vgtt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.

    Vorlegen müssen Sie vielfach eine Kopie des Fahrzeugscheins vom Fahrzeug des Sozialen Dienstes.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 Euro bis 767,00 Euro
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Die Gebühren richten sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Stichwörter

    Parkschein, Parken, Parkberechtigung, Gemeinnützige Einrichtung, Straßenverkehr, parken, Parkausweis, Allgemeiner Sozialer Dienst, Ausnahmegenehmigung, Sozialdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de