Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
Wenn Sie für einen Sozialen Dienst tätig sind, kann dieser Soziale Dienst einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge von Sozialen Diensten können bei Vorliegen der Voraussetzungen von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Sozialen Dienstes. Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. In Rheinland-Pfalz bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, den Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden/Städte, den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, in deren Amtsbereich von den Parkerleichterungen Gebrauch gemacht werden soll.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach
Beschreibung
Scannen Sie den QR-Code, um eine Wegbeschreibung in Google Maps zu öffnen.
Adresse
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Gebäude: 2
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Schäfer
Postanschrift
Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Fax: 06541 708-248
Telefon Festnetz: 06541 708-260
E-Mail: schaefer.k@vgtt.de
Internet
Weitere Informationen
Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv
Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bürgerbüro Kröv
Beschreibung
Öffnungszeiten Bürgerbüro Kröv:
vormittags: geschlossen
nachmittags: dienstags und mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Robert-Schuman-Straße 65
54536 Kröv
Öffnungszeiten
Dienstag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.
Vorlegen müssen Sie vielfach eine Kopie des Fahrzeugscheins vom Fahrzeug des Sozialen Dienstes.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 Euro bis 767,00 Euro
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Die Gebühren richten sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.09.2023
Stichwörter
Parkschein, Parken, Parkberechtigung, Gemeinnützige Einrichtung, Straßenverkehr, parken, Parkausweis, Allgemeiner Sozialer Dienst, Ausnahmegenehmigung, Sozialdienst