Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern

    Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

    Beschreibung

    Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

    Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

    Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

    zuständige Stelle

    Arbeitgeber

    Zuständigkeit

    Arbeitgeber

    Ansprechpartner

    Finanzamt Mayen

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Mayen umfasst das Gebiet der Städte Andernach und Mayen sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz und Vordereifel.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Mayen zudem die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Montabaur-Diez, Neuwied und Simmern-Zell wahr.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Mayen von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)
    • Großbetriebsprüfung (Finanzamt Koblenz)
    • Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Koblenz)
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Koblenz)
    • Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Mayen.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Westbahnhofstraße 11

    56727 Mayen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2651 7026-0

    Fax: +49 2651 7026-26090

    E-Mail: poststelle@fa-my.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnummer
    • Geburtsdatum

    Formulare

    keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

    Voraussetzungen

    Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ELSTER, Nebenarbeitgeber, Lohnsteuerabzug, ELStAM, elektronische Lohnsteuerkarte, Hauptarbeitgeber, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de