Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marina Vogel
Besucheranschrift
E-Mail: marina.vogel@dahner-felsenland.de
Fax: 06391 9196-199
Telefon Festnetz: 06391 9196-220
Frau Lara Trapp
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06391 9196-218
Fax: 06391 9196-199
E-Mail: lara.trapp@dahner-felsenland.de
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Personenstands-, Staatsangehörigkeitswesen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lara Trapp
Besucheranschrift
Fax: 06391 9196-199
E-Mail: lara.trapp@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-218
Frau Marina Vogel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06391 9196-220
E-Mail: marina.vogel@dahner-felsenland.de
Fax: 06391 9196-199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes),
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.: Gebühr 13.0 EUR
Für jedes weitere gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Exemplar.: Gebühr 6.5 EUR
Für die Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls.: Gebühr ab 64.0 EUR bis 127.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Rheinland-Pfalz am 24.03.2023
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde, Sterbefall im Ausland