Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Nicole Genzsch
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-258
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Monika Machens
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-305
Fax: 06132 782-163
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Oliver Natusch
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-228
E-Mail: oliver.natusch@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Waltraud Seibold
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon Festnetz: 06132 782-276
Fax: 06132 782-163
E-Mail: waltraud.seibold@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes),
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.: Gebühr 13.00 EUR
Für jedes weitere gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Exemplar.: Gebühr 6.50 EUR
Für die Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls.: Gebühr ab 64.00 EUR bis 127.00 EUR
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde: 13,00 €
- Für jedes weitere gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Exemplar Gebühr: 6,50 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.03.2023
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde