Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Hinweise für Worms: Sterbefälle melden
Beurkundung von Sterbefällen:
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung nach den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zur Anzeige des Sterbefalles innerhalb von drei Werktagen verpflichtet.
Verstirbt der Angehörige zuhause, sind folgende Personen innerhalb der oben genannten Frist gem. § 29 PStG zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet:
- jede Person die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war, oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. das Bestattungsunternehmen)
Sollten zunächst nicht alle benötigten Unterlagen vorgelegt werden können, kann die Beerdigung, die Einäscherung oder eine Überführung auch erfolgen, wenn der Sterbefall noch nicht beurkundet ist. Die dazu notwendigen Unterlagen werden dem Bestatter oder Angehörigen ausgehändigt.
Desweiteren erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse und für den Pfarrer. Sollten Sie weitere Urkunden benötgien, werden Ihnen diese auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes),
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.: Gebühr 13.00 EUR
Für jedes weitere gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Exemplar.: Gebühr 6.50 EUR
Für die Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls.: Gebühr ab 64.00 EUR bis 127.00 EUR
Hinweise für Worms: Sterbefälle melden
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.03.2023
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde