Juristischer Vorbereitungsdienst für Personen aus EU/EWR/Schweiz Zulassung

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen

    Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

    Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

    Beschreibung

    Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

    Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

    Ansprechpartner

    Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Str. 6-8

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 16-4905(Geschäftsstelle für die staatliche Pflichtfachprüfung)

    Telefon Festnetz: 06131 16-4903(Geschäftsstelle für die zweite juristische Staatsprüfung)

    Fax: 06131 16-5876

    E-Mail: lpa@jm.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2021

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr Abschlusszeugnis,
    • Ihre Diplome,
    • Prüfungszeugnisse,
    • sonstige Befähigungsnachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

    Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

    • Ihr Abschlusszeugnis,
    • Ihre Diplome,
    • Prüfungszeugnisse,
    • sonstige Befähigungsnachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

    Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

    Formulare

    Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

    Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

    Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

    § 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

    Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

    Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

    Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

    Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

    Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

    Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

    Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

    Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

    Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

    Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

    Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

    Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

    Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

    Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

    Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

    Fristen

    Keine.

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

    Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

    Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

    Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

    Kosten

    Keine.

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt 01.12.2020 am 01.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2021

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Stichwörter

    Gleichwertigkeitsprüfung juristischer Abschlüsse, Gleichwertigkeit EU, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020