• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

Beschreibung

Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. 
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Ausländerbehörde

Adresse

Besucheranschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Mittwochs geschlossen Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 12.07.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

-    Gültiger Nationalpass,
-    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte),
-    Nachweis über eine Krankenversicherung,
-    Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums,
-    1 aktuelles biometrisches Foto,
-    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
 

Formulare

-    Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten  ist noch nicht ausgeschöpft. 
Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
-    ein gesicherter Lebensunterhalt
-    eine geklärte Identität
-    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Rechtsgrundlage(n)

§ 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

Sie finden die Rechtsgrundlagen im Internet unter Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
 

Rechtsbehelf

-    Widerspruch
     Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
-    Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
-    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
-    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
-    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei         GmbH.
-    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Fristen

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.
 

Kosten

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00

Weitere Informationen

Im Internet finden Sie im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen
https://www.make-it-in-germany.com/de/

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 20.11.2020

Version

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt nach Studium, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020