Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Aufenthalt zur Beschäftigung /Erwerbstätigkeit / Arbeitsplatzsuche (22)
Beschreibung
Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier: Allgemeines Aufenthaltsrecht (22)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Formulare
Aufenthaltsantrag
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Ausbildung