Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit (Ref. 31)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brand
Frau Mollenhauer
Frau Mosbach
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Ausbildung