Amtliches Verzeichnis im Liefer- und Dienstleistungsbereich (VgV) Eintragung
    99050202060000

    Unternehmen in das Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich eintragen lassen

    Wenn Sie sich als Unternehmen können Sie sich durch einen einmaligen Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit und Eignung gegenüber der zuständigen IHK in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragen lassen.

    Beschreibung

    Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. Der Eintrag im Verzeichnis gilt als Nachweis der Eignung, sodass Sie bei jeder Angebotsabgabe dann nur noch einen individuellen Zugangscode angeben bzw. das Zertifikat als Kopie beifügen müssen. Als präqualifiziertes Unternehmen besteht bei Ihnen eine Eignungsvermutung. Das heißt dass öffentliche Auftraggeber nur bei begründeten Zweifeln Nachweise über Ihre Eignung einholen.

    Als präqualifiziertes Unternehmen oder freiberuflich Tätige können Sie über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, CPV-Code etc. gefunden werden, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.

    Als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (inkl. Freiberufler) können Sie die Eintragung beantragen. Nur als reines Bauunternehmen sind Sie ausgeschlossen, da für Bauunternehmen ein anderes Verzeichnis existiert.

    Um Ihre Präqualifizierung zu behalten, reichen Sie nach Eintragung grundsätzlich einmal im Jahr bei der Präqualifizierungs-Stelle, die für ihren (Haupt-)Betriebssitz zuständig ist, die Eignungsnachweise zur Vorprüfung ein. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige IHK wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis eingetragen.

    Neben den Pflichtnachweisen können Sie weitere Nachweise zur Qualifikation des Unternehmens/freiberuflich Tätigen einreichen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und sind für den öffentlichen Auftraggeber als hinterlegte Dokumente einsehbar.

    Die von den IHKs überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit seinem spezifischen Zugangscode vorliegt. Das amtliche Verzeichnis ist jedoch allgemein zugänglich.

    Das Verzeichnis wird jeden Tag aktualisiert.

    Online-Dienst

    Antrag für die Aufnahme in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

    ID: L100039_236855312

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2021
    Technisch geändert am 23.07.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle können Sie online recherchieren:

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigsplatz 2-4
    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 210744
    67007 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    • Formulare: Online-Antragsformular und Mantelbogen
    • Online-Antrag möglich: ja
    • Schriftformerfordernis: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie bzw. Ihr Unternehmen sind befähigt und berechtigt, Ihr Gewerbe auszuüben
    • Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
    • Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
    • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
    • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Ablehnung der Eintragung ist ein Verwaltungsakt. Je nach Landesrecht sind dagegen Widerspruch bzw. verwaltungsgerichtliche Klage möglich. Detaillierte Informationen dazu können Sie dem Ablehnungsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Präqualifizierung bei der Präqualifizierungsstelle, nach Prüfung werden Sie in das Verzeichnis aufgenommen.

    • Auf der Internetseite des amtlichen Verzeichnisses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags finden Sie den Online-Antrag
    • Diesen füllen Sie aus und fügen die dort geforderten Dokumente bei
    • Für Fragen stehen Ihnen die unter „Zuständigkeit und Kosten“ genannten Auftragsberatungsstellen und IHKs zur Verfügung
    • Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach
    • Wenn alle Eintragungsvorausetzungen vorliegen, trägt die zuständige IHK Sie in das Amtliche Verzeichnis ein
    • Sie erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und einen Zugangscode
    • Diese beiden Nummern teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit, damit er Zugang zu Ihren im Amtlichen Verzeichnis hinterlegen Nachweisen erhält.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Eignungsnachweis, Präqualifizierungsdatenbank, Öffentliche Ausschreibung, Präqualifizierung, Präqualifikation, Generalunternehmerhaftung Paketboten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020