Unternehmen in das Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich eintragen lassen
Wenn Sie sich als Unternehmen können Sie sich durch einen einmaligen Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit und Eignung gegenüber der zuständigen IHK in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragen lassen.
Beschreibung
Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. Der Eintrag im Verzeichnis gilt als Nachweis der Eignung, sodass Sie bei jeder Angebotsabgabe dann nur noch einen individuellen Zugangscode angeben bzw. das Zertifikat als Kopie beifügen müssen. Als präqualifiziertes Unternehmen besteht bei Ihnen eine Eignungsvermutung. Das heißt dass öffentliche Auftraggeber nur bei begründeten Zweifeln Nachweise über Ihre Eignung einholen.
Als präqualifiziertes Unternehmen oder freiberuflich Tätige können Sie über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, CPV-Code etc. gefunden werden, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.
Als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (inkl. Freiberufler) können Sie die Eintragung beantragen. Nur als reines Bauunternehmen sind Sie ausgeschlossen, da für Bauunternehmen ein anderes Verzeichnis existiert.
Um Ihre Präqualifizierung zu behalten, reichen Sie nach Eintragung grundsätzlich einmal im Jahr bei der Präqualifizierungs-Stelle, die für ihren (Haupt-)Betriebssitz zuständig ist, die Eignungsnachweise zur Vorprüfung ein. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige IHK wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis eingetragen.
Neben den Pflichtnachweisen können Sie weitere Nachweise zur Qualifikation des Unternehmens/freiberuflich Tätigen einreichen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und sind für den öffentlichen Auftraggeber als hinterlegte Dokumente einsehbar.
Die von den IHKs überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit seinem spezifischen Zugangscode vorliegt. Das amtliche Verzeichnis ist jedoch allgemein zugänglich.
Das Verzeichnis wird jeden Tag aktualisiert.
Online-Dienst
Antrag für die Aufnahme in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die zuständige Stelle können Sie online recherchieren:
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Adresse
Hausanschrift
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
Postfach 210744
67007 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Formulare
- Formulare: Online-Antragsformular und Mantelbogen
- Online-Antrag möglich: ja
- Schriftformerfordernis: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie bzw. Ihr Unternehmen sind befähigt und berechtigt, Ihr Gewerbe auszuüben
- Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
- Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
- Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
- Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Ablehnung der Eintragung ist ein Verwaltungsakt. Je nach Landesrecht sind dagegen Widerspruch bzw. verwaltungsgerichtliche Klage möglich. Detaillierte Informationen dazu können Sie dem Ablehnungsbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Präqualifizierung bei der Präqualifizierungsstelle, nach Prüfung werden Sie in das Verzeichnis aufgenommen.
- Auf der Internetseite des amtlichen Verzeichnisses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags finden Sie den Online-Antrag
- Diesen füllen Sie aus und fügen die dort geforderten Dokumente bei
- Für Fragen stehen Ihnen die unter „Zuständigkeit und Kosten“ genannten Auftragsberatungsstellen und IHKs zur Verfügung
- Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach
- Wenn alle Eintragungsvorausetzungen vorliegen, trägt die zuständige IHK Sie in das Amtliche Verzeichnis ein
- Sie erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und einen Zugangscode
- Diese beiden Nummern teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit, damit er Zugang zu Ihren im Amtlichen Verzeichnis hinterlegen Nachweisen erhält.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.07.2021
Stichwörter
Eignungsnachweis, Präqualifizierungsdatenbank, Öffentliche Ausschreibung, Präqualifizierung, Präqualifikation, Generalunternehmerhaftung Paketboten