EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

    EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

    Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

    Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, ggfs. berufsständische Kammer.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Rheinhessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dagobertstr. 2

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 9992-0

    Fax: +49 6131 9992-63

    E-Mail: hwk@hwk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 25 09

    55015 Mainz

    Hausanschrift

    Schillerplatz 7

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 262-1113

    Telefon Festnetz: +49 6131 262-0

    E-Mail: service@rheinhessen.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
    • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
    • Zusätzlich als:
      •  
      • Selbständige: Gewerbeanmeldung
      • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
      • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

    Formulare

    • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
    • OnlineVerfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
    • Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - keine formalen Rechtsbehelfe

    Verfahrensablauf

    Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
    • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt

    Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

    Bearbeitungsdauer

    • In der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

    Weitere Informationen

    Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG:

    Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Nachweis Berufserfahrung, Niederlassung in der EU, Reiseleiter, Auslandsentsendung, Dienstleistungsfreiheit, EU-Bescheinigung, Betriebsstätte in der EU, EG-Bescheinigung, Reiseleiterin, Arbeiten in der EU, Grenzüberschreitende Dienstleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English