EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

    EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

    Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

    Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, ggfs. berufsständische Kammer.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Loebstraße 18

    54292 Trier

    Postanschrift

    Postfach 4370

    54233 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 207-0

    Fax: +49 651 207-115

    E-Mail: info@hwk-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Plaue Frank)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Industrie- und Handelskammer Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzogenbuscher Straße 12

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9777-0

    Fax: +49 651 9777-150

    E-Mail: infocenter@trier.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Plaue Frank)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
    • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
    • Zusätzlich als:
      •  
      • Selbständige: Gewerbeanmeldung
      • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
      • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

    Formulare

    • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
    • OnlineVerfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
    • Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - keine formalen Rechtsbehelfe

    Verfahrensablauf

    Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
    • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt

    Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

    Bearbeitungsdauer

    • In der Regel 2 – 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

    Weitere Informationen

    Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG:

    Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 22.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Dienstleistungsfreiheit, EG-Bescheinigung, Reiseleiter, EU-Bescheinigung, Reiseleiterin, Betriebsstätte in der EU, Auslandsentsendung, Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Nachweis Berufserfahrung, Arbeiten in der EU, Niederlassung in der EU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)