Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Unterrichtung für Gastwirte

    Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

    Beschreibung

    Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

    Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

    Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

    Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

    Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 2

    56068 Koblenz

    Postanschrift

    Postfach 20 08 62

    56008 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 106-0

    Fax: +49 261 106-234

    E-Mail: service@koblenz.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular
    • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
    • Schriftform: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    - keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
    • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
    • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

    Fristen

    Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 20.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hygiene, Unterrichtung Gaststättengewerbe, Kneipe, Lebensmittelschulung, Gaststätten, Gaststättenerlaubnis, Lebensmittel, Restaurant, Alkoholausschank, Konzession, Schanklizenz, Lebensmittelunterrichtungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)