Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Abnahme

    Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

    Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.

    Beschreibung

    Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschluss- oder Gesellenprüfung in zwei Teilen vorsieht.

    Gegenstand der verpflichtenden Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, vor allem wenn Sie vorzeitig zur Abschluss- oder Gesellenprüfung zugelassen wollen werden.

    Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in vielen Ausbildungsberufen bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

    Eine Zwischenprüfung wird von den zuständigen Stellen (z.B. regionale Industrie- und Handels-, Handwerks-, Ärztekammer; landesweite Landwirtschaftskammer u.a.) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt.

    Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß dadurch, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie bzw. Ihr Ausbildungsbetrieb werden von der zuständigen Stelle rechtzeitig in einem Brief oder elektronisch über die anstehende Prüfung benachrichtigt.

    Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Er besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschullehrkräfte.

    Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung

    Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.

    Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 2

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 20 08 62

    56008 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 106-0

    Fax: +49 261 106-234

    E-Mail: service@koblenz.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
    • Ggf. Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich

    Formulare

    • Formular: "Anmeldung zur Zwischenprüfung notwendig,
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
    • Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein.
    • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - keine

    Verfahrensablauf

    In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle über die anstehende Zwischenprüfung.

    • Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
    • Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
    • Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
    • Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.

    Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.

    Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung ersetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Zwischenprüfungsanmeldung, Zwischenprüfung, Prüferin, Prüfer, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin, Prüfungsvoraussetzungen, Zwischenprüfungsgebühr, Zwischenprüfungsbescheid, Zwischenprüfungsgebühren, Zwischenprüfungen, Prüfungsgebühren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de