berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen

    Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

    Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

    Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

    Hinweise für Worms: Personalangelegenheiten Stadtverwaltung

    Bearbeitung aller laufenden Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten (Zuständigkeiten siehe unten).

    Bearbeitung aller laufenden Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten (Zuständigkeiten siehe unten).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzung für das Formblatt Z erhalten Sie bei der für die Prüfung der Aufstiegsqualifizierung zuständigen Stelle, bspw. der IHK, HWK oder LWK vor Ort.

    Eine Übersicht der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

    https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/persoenliche-unterstuetzung-vor-ort/beratung-zum-afbg-in-rheinland-pfalz-vor-ort.html

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerplatz 7

    55116 Mainz

    Postanschrift

    Postfach 25 09

    55015 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 262-0

    Fax: +49 6131 262-1113

    E-Mail: service@rheinhessen.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.03 Personal und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

    • Ausbildungsabschluss
    • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

    Formulare

    • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
    • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

    • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
    • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
    • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

    Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

    Fristen

    keine gesetzlichen Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

    Kosten

    Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 04.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Vorqualifikation, Höhere Berufsbildung, Meister-BAföG, Prüfung der Voraussetzungen, Aufstiegsfortbildung, Formblatt Z, Meister-BaföG, Unterstützungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)