Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Beschreibung
Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte "Formblatt Z. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte "BAföG" beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzung für das Formblatt Z erhalten Sie bei der für die Prüfung der Aufstiegsqualifizierung zuständigen Stelle, bspw. der IHK, HWK oder LWK vor Ort.
Eine Übersicht der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20 08 62
56008 Koblenz
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:
- Ausbildungsabschluss
- Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse
Formulare
- Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Voraussetzungen
Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
- Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.
Fristen
keine gesetzlichen Fristen
Bearbeitungsdauer
Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen
Kosten
Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.09.2023
Stichwörter
Unterstützungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten, Aufstiegsfortbildung, Prüfung der Voraussetzungen, Vorqualifikation, Meister-BaföG, Meister-BAföG, Höhere Berufsbildung, Formblatt Z