• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen

Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

Beschreibung

Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzung für das Formblatt Z erhalten Sie bei der für die Prüfung der Aufstiegsqualifizierung zuständigen Stelle, bspw. der IHK, HWK, LWK oder der zuständigen Fachschule vor Ort.

Eine Übersicht der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/persoenliche-unterstuetzung-vor-ort/beratung-zum-afbg-in-rheinland-pfalz-vor-ort.html

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Adresse

Hausanschrift

Schloßstr. 2

56068 Koblenz

Postanschrift

Postfach 20 08 62

56008 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 106-0

Fax: +49 261 106-234

E-Mail: service@koblenz.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

  • Ausbildungsabschluss
  • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

Formulare

  • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
  • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf

Verfahrensablauf

Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

  • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
  • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

Fristen

keine gesetzlichen Fristen

Bearbeitungsdauer

Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

Kosten

Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 24.01.2025

Version

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 31.01.2025

Stichwörter

Vorqualifikation, Unterstützungsmöglichkeiten, Höhere Berufsbildung, Aufstiegsfortbildung, Prüfung der Voraussetzungen, AFBG, Aufstiegsfortbildungsfördergesetz, Formblatt Z, Fördermöglichkeiten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020