Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
Bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung können Sie die Verlängerung Ihrer Ausbildungszeit beantragen.
Beschreibung
Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:
- Verlängerung im Ausnahmefall
Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.
Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.
- Ausbildung in Teilzeit
Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:
- Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.
Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.
Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.
zuständige Stelle
In Rheinland-Pfalz sind u. a. die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer, die Kammern der Freien Berufe oder die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 210744
67007 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Änderungsvertrag
- Bei Teilzeit stattdessen: Ausbildungsvertrag
- Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Formulare
- Formulare: Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer
- OnlineVerfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Voraussetzungen
Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
- längere Krankheit, wegen der viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst wurden
- körperliche oder geistige Behinderung
- Schwangerschaft und / oder Elternzeit
- Sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung, das Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht erwarten lässt
Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
- nicht bestandene Abschlussprüfung
- Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung
Für die Teilzeitausbildung:
- Vereinbarung einer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb
Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:
Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:
- Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
- Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Bei Teilzeitausbildung:
- Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
- Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:
- Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
- Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Fristen
Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf der regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.
Kosten
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung einen Verlängerungsantrag. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr/Betreuungsgebühr kalkuliert.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen rund um das Thema Ausbildung www.ihk.de/ausbildung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.06.2024
Stichwörter
Durchgefallen, Mutterschutz Azubi, Teilzeitausbildung, Ausfallzeiten, Elternzeit, Wiederholungsprüfung, Elternzeit Azubi, Mängel in der Ausbildung, Ausbildung in Teilzeit