Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
    99010019001006

    Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen

    Wenn Sie in einem EU-Land studieren, dort als international schutzberechtigte Person anerkannt sind und Ihr Studium in Deutschland fortsetzen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als international schutzberechtigte Person anerkannt sind und dort seit mindestens 2 Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihr Studium in Deutschland weiterzuführen.  

    Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass ein Teil Ihres Studiums an einer deutschen Bildungseinrichtung (zumeist Hochschule) durchgeführt wird, sowie die Zulassung dieser Bildungseinrichtung.

    Der Aufenthaltstitel ist befristet und für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland gültig.

    Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel - Ausbildung

    ID: L100039_309627831

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    17er Straße 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
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    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

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    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014
    Technisch geändert am 31.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

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    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.: Gebühr 100,00 EUR

    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.: Gebühr 50,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 12.09.2025

    Stichwörter

    Hochschule, Universität, Studium, Zulassung, Aufenthaltserlaubnis, Ausbildung, Aufenthaltsrecht, Einwanderung, Einreise, Studierende, Europäische Union, Bildungseinrichtung, Akademische Ausbildung, International Schutzberechtigte, Fortsetzung des Studiums

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020