Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft - Bestimmung für Altholzbehandlung

    Untersuchungsstellen für Altholzbehandlung Bestimmung beantragen

    Wenn Sie als Untersuchungsstelle für Altholz in der Abfallwirtschaft tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.

    Beschreibung

    Wollen Sie Altholzbehandlungsanlagen daraufhin kontrollieren, dass Altholz dort schadlos verwertet wird, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umwelt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt (LfU)

    Aktuelles

    Das nach der Zusammenlegung des vorherigen Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft Mitte 2004 neu entstandene Landesamt für Umwelt (LfU) fasst Umwelt- und Arbeitsschutzkompetenz in einer einzigen leistungsfähigen Behörde zusammen.

    Beschreibung

    Aufgaben des Landesamtes:

    Das aus der Zusammenlegung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft entstandene Landesamt für Umwelt (LfU) fasst die technische Kompetenz von Umwelt- und Arbeitsschutz in einer leistungsfähigen Behörde zu-sammen. Messen, Bewerten und Beraten auf kompetentem Niveau ist das Anforderungsprofil des Amtes. Es liefert die Grundlagen, aus denen heraus Verwaltung und Politik, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe ihre Entscheidungen treffen können. Ob es beispielsweise um Luftreinhaltung geht, um den Arbeitsschutz, die Gewässerreinhaltung, den Hochwasserschutz oder den Naturschutz, im LfU wird die Basis erarbeitet, die sichere Beurteilun-gen erst möglich macht.

    Naturschutz
    "Muss der Hamster wirklich geschützt werden?"

    In der Tat ist der Hamster eine im europäischen Maßstab nach Anhang IV der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) besonders geschützte Art. Die Abteilung „Naturschutz“ initiiert und begleitet Artenschutzprogramme für bedrohte Tierarten. Sie erarbeitet die fachlichen Grundlagen für die FFH- und Vogelschutzgebiete, koordiniert den Vertragsnaturschutz und die Biotopbetreuung, erstellt Konzepte für die Biodiversität inclusive Hotline, wirkt bei der Eingriffsregelung und beim Ökokonto mit. 

     Kreislaufwirtschaft
    "Wussten Sie eigentlich, wie viel Abfall Sie erzeugen?"

     518,9 kg Abfall, d.h. eine halbe Tonne Abfall, hat jeder Rheinland-Pfälzer statistisch im Jahr 2014 produziert, wie die jährliche Siedlungsabfallbilanz ausweist, die das Landesamt für Umwelt gemeinsam mit den Städten und Landkreisen zusammenstellt. Neben der Abfallbilanzi-rung befasst sich die Abteilung „Kreislaufwirtschaft“  mit kommunalem und betrieblichem Stoffstrommanagement, mit (Abfallvermeidung, -verwertung, -bewertung), Altlasten und Alt-ablagerungen, Deponietechnik und Bodenschutz. Über ein Bodeninformationssystem (BIS) werden Behörden alle bodenschutzrelevanten Daten im Internet zur Verfügung gestellt. Eine Erfolgsgeschichte ist im Bereich Ressourceneffiziez die (Mit-)Beauftragung von EffChecks im Kontext mit dem EffNet.

     Hydrologie
    "Wann kommt das nächste Hochwasser?"

    Wenn man über Hoch- und Niedrigwasser Be-scheid wissen will, muss man messen. Das Landesamt für Umwelt misst und dokumentiert Wasserstand und Wasserführung in unseren Gewässern an über 150 Pegeln und rund 800 Grundwassermessstellen. Es koordiniert zudem den Hochwassermeldedienst in Rheinland-Pfalz, liefert die Planungsgrundlagen für Hochwasserschutzmaßnahmen, wirkt maßgeblich an der "Aktion Blau Plus" mit, gibt Informationen zum Erlebnisraum Wasser und betreibt zentral das wasserwirtschaftliche Informationssystem WAWIS mit allen Fachdaten, die für die Bewirtschaftung von Gewässern erforderlich sind.

     Gewässerschutz
    "Kann man in unseren Gewässern eigentlich wieder baden?"

    Das Landesamt für Umwelt betreibt ein Messnetz zur chemischen, physikalischen und biologi-schen Überwachung für die Bäche, Flüsse und Seen in Rheinland-Pfalz, auf dessen Grundlage u.a. der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz herausgegeben wird. Die Abteilung „Gewässerschutz“ wirkt zudem bei der Kläranlagenüberwachung mit, unterstützt die Wasserbehörden bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, betreibt das Grundwassermessnetz des Landes, ermittelt Grundlagen für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und berät beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

     Gewerbeaufsicht
    "Einmal in anderer Bedeutung: Wie sicher ist ihr Arbeitsplatz?"

    Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist eine der Grundvoraussetzungen für eine humane Gesellschaft. Die Abteilung „Gewerbeaufsicht“ leistet ihren Beitrag durch den Transfer nationaler und internationaler Sicherheitsstandards in das rheinland-pfälzische Verwaltungshandeln.
    Die Chemikaliensicherheit und die Biotechnik sind unserThema. Wir unterstützen die Gewer-beaufsicht vor Ort bei Überprüfungen von Gefahrguttransporten. Die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) prüft Geräte und Produkte auf ihre Gebrauchsrisiken und ist die Leitstelle Markt-überwachung im EU-Meldesystem.

    "Wie werde ich gegenüber Luftbelastungen geschützt?"
    Die Abteilung „Gewerbeaufsicht“ nimmt die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Emissions-handel des Landes wahr. Die Datenbank Emissionserklärungen wird gepflegt.
    Der Schutz vor radioaktiven Strahlungen durch Sachverständigenprüfungen in der Medizin und in Betrieben, durch sichere Aufbewahrung in der Landessammelstelle, durch Umgebungs- und Umweltüberwachung sowie stationäre Messstationen ist uns übertragen worden. Die Bereitstellung modernster Messtechnik zur Feststellung physikalischer Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und elektromagnetische Felder ist unser Auftrag.

     Umweltlabor"Wer kümmert sich eigentlich um Ozonwarnungen?"
    Das Zentrale Immissionsmessnetz (ZIMEN) des Landesamt für Umwelt misst, überwacht und dokumentiert an derzeit 27 Stationen in Rheinland-Pfalz die aktuelle Luftqualität. So werden beispielsweise bei Überschreiten der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe Warnhinweise an Funk, Fernsehen (Videotext) und Presse gegeben. Weitere Themen sind der Klimawandel, die Klimafolgenabschätzung und die Ermittlung umweltmeteorologischer Daten.

    "Wozu braucht man Umweltanalytik?"
    Umfangreiche Laboreinrichtungen für Wasseranalytik, Luftanalytik und die Messung physika-lischer Größen sind Herzstück des LfU. Das langjährig gewachsene Know-how in chemischen, physikalischen und biologischen Messtechniken in der Umweltanalytik ist die Voraussetzung für die verantwortungsvolle Beschreibung und Bewertung der Umwelt in Rheinland-Pfalz und die daraus abgeleitete Kompetenz für die sachverständige Beratung von Verwaltung, Politik und Gesellschaft in Umweltfragen. Das LfU ermöglicht zudem den Zugriff auf Umweltdaten in Rheinland-Pfalz und somit die Identifizierung von Trends, wie und ggf. in welche Richtung sich die Umweltbedingungen verändern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 7

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 6033-0

    Fax: +49 6131 1432-966

    E-Mail: poststelle@luwg.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 15.11.2023 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind Nachweise und Informationen zur erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und der gerätetechnischen Ausstattung einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen. Sind Sie überregional tätig, kann die Behörde verlangen, dass Sie eine gültige Akkreditierung über die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 vorlegen, die sich auf die Parameter und Untersuchungsverfahren gemäß Anhang IV AltholzV bezieht.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben. Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Untersuchungsstelle für Altholz. Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie bei. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Bestimmung als Untersuchungsstelle erfolgt. Die Behörde kann die Bestimmung mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen.

    Fristen

    vor Aufnahme der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung des Antrags auf Bestimmung einer Stelle muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein; § 42a Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) findet Anwendung

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 60 – 1500

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MKUEM am 03.12.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Altholz, Zulassung, Notifizierung, Untersuchungsstelle, Abfallwirtschaft, Bestimmung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)