Krankenversicherungsbeitrag Erhebung für Studierende

    Krankenversicherungsbeitrag für Studierende

    Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.

    Beschreibung

    Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.

    Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.

    In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

    Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

    Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    - Immatrikulationsbescheinigung

    Voraussetzungen

    • Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
    • Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Studentenbeitrag, Krankenversicherungsbeitrag, Studierende, Erhebung, Krankenkasse, Familienversicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de