Ärztliche Überwachung Ermächtigung beantragen zur Untersuchung von beruflich exponierten Personen
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung.
Beschreibung
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss
- die Approbation vorliegen
und
- die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigunsdirektion Nord bzw. Süd.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde
- Nachweis, dass die o.g. Voraussetzung „mehrjährige praktische Tätigkeit in für die Aufgaben des ermächtigten Arztes relevanten Gebieten“ in einer der zugelassenen Formen erfüllt ist
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Voraussetzungen
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer folgende Punkte nachweist:
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- Mehrjährige praktische Tätigkeit in für die Aufgaben des ermächtigten Arztes relevanten Gebieten. Dies wird erfüllt durch:
◦ Facharzt für Arbeitsmedizin oder
◦ Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder
◦ Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.
Falls keiner der vorgenannten Punkte erfüllt ist, muss ein zusätzlicher Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte erfolgreich absolviert werden.
Voraussetzungen für die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für zu ermächtigende Ärzte:
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- Sachkunde mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MKUEM am 09.08.2021
Stichwörter
Ermächtigung, Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz, arbeitsmedizinische Untersuchungen, ärztliche Überwachung, Strahlenschutz