Abwasser Beseitigung

    Abwasser beseitigen

    Die Abwasserbeseitigung gilt als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

    Beschreibung

    Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von  Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

    Auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und bei abflusslosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhalts gehört zum Aufgabengebiet.

    Hinweise für Mainz: Abwasser beseitigen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den kreisfreien Städten, den verbandsfreien Gemeinden und den Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Hinweis: Diese können die Abwasserbeseitigungspflicht oder deren Durchführung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Zweckverbände übertragen.

    Ansprechpartner

    Kaufmännisches Rechnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 70

    55120 Mainz

    Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts

    Postanschrift

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Geht es um Mahnungen, Vollstreckungen, Stundungen etc.? Dann ist der Bereich Bank- und Mahnwesen für Sie zuständig: Tel.: (0 61 31) 97 15 - 140 In Sachen Bescheide, Schmutz- oder Niederschlagswasser u.ä. wählen Sie bitte die (0 61 31) 97 15 - 130.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9715182

    E-Mail: wirtschaftsbetrieb.mainz@stadt.mainz.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2023

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Wirtschaftsbetrieb Mainz

    Beschreibung

    Der Wirtschaftsbetrieb Mainz ist mit über 290 Mitarbeitenden täglich in Mainz für Mainz im Einsatz. 

    Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um

    • die Pflege, den Erhalt und die Organisation der dreizehn städtischen Friedhöfe geht,
    • die Stadtentwässerung mit Kanalisation und den Betrieb der Mainzer Kläranlage,
    • die Planung und Steuerung des Neubaus von Kanälen und zahlreichen Projekten wie Straßen und Brücken im Auftrag der Stadt Mainz, 
    • den Hochwasserschutz,
    • die Verwaltung des Winterhafens, der Mainzer Schiffsanlegestellen, der Öffentlichen Toiletten und die Bürgerinformation im Mainzer Umweltladen.
    • Darüber hinaus sind wir an zwei Tochter-Unternehmen beteiligt: Der Krematorium Mainz GmbH und der Thermische Verwertung Mainz GmbH.                                                                                    
       

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 70

    55120 Mainz

    Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts

    Postanschrift

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 97150

    E-Mail: wirtschaftsbetrieb.mainz@stadt.mainz.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2023

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausgenommen von der öffentlichen Beseitigungspflicht ist:

    1. das in der Landwirtschaft anfallende Abwasser, das ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und im Einklang mit den wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen, abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen aufgebracht werden kann.

    2.   Niederschlagswasser, wenn

        a) zu dessen Beseitigung keine zugelassenen öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stehen und

        b) es auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert oder in sonstiger Weise beseitigt werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MKUEM am 07.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2021

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Abwasserentsorgung, Abwasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, Schmutzwasserentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020