Abwasser Beseitigung

    Abwasser beseitigen

    Die Abwasserbeseitigung gilt als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

    Beschreibung

    Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von  Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

    Auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und bei abflusslosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhalts gehört zum Aufgabengebiet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den kreisfreien Städten, den verbandsfreien Gemeinden und den Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Hinweis: Diese können die Abwasserbeseitigungspflicht oder deren Durchführung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Zweckverbände übertragen.

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Konz sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.konz.de/werke 

    Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Konz sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.konz.de/werke 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz - Abwasserbeseitigung

    Adresse

    Postanschrift

    Schillerstraße 31

    54329 Konz

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeindewerke@konz.de

    Telefon Festnetz: 06501 83-207

    Fax: 06501 83-107

    Formulare

    Antrag auf Anschluss an Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023 (von: Webservice, VG_Konz)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Konz - Werkverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Schillerstraße 31

    54329 Konz

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeindewerke@konz.de

    Telefon Festnetz: 06501 83-207

    Fax: 06501 83-107

    Formulare

    Antrag auf Anschluss an Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023 (von: Webservice, VG_Konz)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Konz - Verbandsgemeindewerke Konz AöR - Vorstand

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 31

    54329 Konz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeindewerke@konz.de

    Telefon Festnetz: 06501 83-207

    Fax: 06501 83-107

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Formulare

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    • Antrag auf Anschluss an Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung
    • Antrag auf Anschluss an Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausgenommen von der öffentlichen Beseitigungspflicht ist:

    1. das in der Landwirtschaft anfallende Abwasser, das ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und im Einklang mit den wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen, abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen aufgebracht werden kann.

    2.   Niederschlagswasser, wenn

        a) zu dessen Beseitigung keine zugelassenen öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stehen und

        b) es auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert oder in sonstiger Weise beseitigt werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MKUEM am 07.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abwasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, Abwasserentsorgung, Schmutzwasserentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)