• Hövels (Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz)
Abwasser Beseitigung

Abwasser beseitigen

Die Abwasserbeseitigung gilt als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Beschreibung

Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von  Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und bei abflusslosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhalts gehört zum Aufgabengebiet.

Online-Dienste

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zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den kreisfreien Städten, den verbandsfreien Gemeinden und den Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Hinweis: Diese können die Abwasserbeseitigungspflicht oder deren Durchführung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Zweckverbände übertragen.

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 75

57537 Wissen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 2742 939-0

Fax: +49 2742 939-207

E-Mail: info@rathaus-wissen.de

Version

Technisch erstellt am 14.06.2022

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ausgenommen von der öffentlichen Beseitigungspflicht ist:

1. das in der Landwirtschaft anfallende Abwasser, das ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und im Einklang mit den wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen, abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen aufgebracht werden kann.

2.   Niederschlagswasser, wenn

    a) zu dessen Beseitigung keine zugelassenen öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stehen und

    b) es auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert oder in sonstiger Weise beseitigt werden kann.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MKUEM am 07.06.2021

Version

Technisch erstellt am 07.06.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Abwasserentsorgung, Abwasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, Schmutzwasserentsorgung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020