Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

    Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Umwelt - Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 29

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3788

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3753

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2962

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2391

    E-Mail: Umwelt@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    In Rheinland-Pfalz gilt:

    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Widerruf kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Behörde erklärt NutzerIn das Widerrufsverfahren für die bestehende Erlaubnis
    • NutzerIn erstellt Antragsunterlagen und reicht diese ein.
    • Behörde prüft Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt ggf. betroffene Stellen
    • NutzerIn reicht Unterlagen nach, betroffene Stellen geben ihre Stellungnahmen zum Verfahren ab
    • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
    • Behörde erstellt den Widerruf der Erlaubnis auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen
    • NutzerIn erhält Widerrufsbescheid der zuvor bestehenden Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser
    • NutzerIn bezahlt die Verwaltungsgebühr

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer mindestens 3 Monate. Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung "Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis" ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

    Die Kosten für die Erteilung einer Erlaubnis liegen zwischen 16,10 € bis 425,00€

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Mischwasser, Mischwassereinleitung, Gewässerbenutzung, Schmutzwasser, Wasserhaushaltsgesetz, RÜ, KSR, Niederschlagswasser, Erlaubnis, Mischwasserkanalisation, Schmutzwassereinleitung, zurückgeben, SRK, Regenwasser, Bewilligung, Trennsysteme, RÜB, zurücknehmen, Kläranlage, Niederschlagswassereinleitung, Abwasser, Einleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English