Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwassereinleitung in private Abwasseranlagen genehmigen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Worms: Abwasserrecht (ebwo AöR)

    • Abwasserrecht
    • Abwasserangelegenheiten Umland
       
    • Abwasserrecht
    • Abwasserangelegenheiten Umland
       

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord beziehungsweise Süd.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord beziehungsweise Süd.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

    Ansprechpartner

    Für Worms wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Der Betreiber der privaten Abwasseranlage kann weitergehende Anforderungen stellen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Der Betreiber der privaten Abwasseranlage kann weitergehende Anforderungen stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    In Rheinland-Pfalz gilt Nachfolgendes:

    • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd, erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung.
    • Sie erstellen die Antragsunterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese ein.
    • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion prüft Ihre Antragsunterlagen. Gegebenenfalls reichen Sie geforderte Unterlagen nach.
    • Ihre nachgereichten Unterlagen werden geprüft.
    • Die Genehmigung wird auf Basis der geprüften und gegebenenfalls nachgereichten Antragsunterlagen erstellt.
    • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
    • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    In Rheinland-Pfalz gilt Nachfolgendes:

    • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd, erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung.
    • Sie erstellen die Antragsunterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese ein.
    • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion prüft Ihre Antragsunterlagen. Gegebenenfalls reichen Sie geforderte Unterlagen nach.
    • Ihre nachgereichten Unterlagen werden geprüft.
    • Die Genehmigung wird auf Basis der geprüften und gegebenenfalls nachgereichten Antragsunterlagen erstellt.
    • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
    • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.

    Fristen

    Die Einleitung in eine privaten Abwasseranlage darf erst mit Erteilung der Genehmigung erfolgen, sodass die Beantragung der Genehmigung rechtzeitig, mindestens sechs Monate vor Einleitung von Abwasser in einer private Abwasseranlage erfolgen muss.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Die Einleitung in eine privaten Abwasseranlage darf erst mit Erteilung der Genehmigung erfolgen, sodass die Beantragung der Genehmigung rechtzeitig, mindestens sechs Monate vor Einleitung von Abwasser in einer private Abwasseranlage erfolgen muss.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Sie beträgt mindestens drei Monate.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Sie beträgt mindestens drei Monate.

    Kosten

    Die Kosten der Genehmigung einer Indirekteinleitung nach § 59 Abs. 1 WHG liegen gemäß der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts Vom 28. August 2019, Anlage Besonderes Gebührenverzeichnis auf dem Gebiet des Umweltrechts Ziffer 11.6.7 zwischen 50,00 bis 3000,00 €. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Auslagen (Kosten für förmliche Zustellung oder öffentliche Bekanntmachungen) an.: Gebühr ab 50.0 EUR bis 3000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Die Kosten der Genehmigung einer Indirekteinleitung nach § 59 Abs. 1 WHG liegen gemäß der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts Vom 28. August 2019, Anlage Besonderes Gebührenverzeichnis auf dem Gebiet des Umweltrechts Ziffer 11.6.7 zwischen 50,00 bis 3000,00 €. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Auslagen (Kosten für förmliche Zustellung oder öffentliche Bekanntmachungen) an.: Gebühr ab 50.0 EUR bis 3000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Landesamt für Umwelt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2021

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Schmutzwassereinleitung, Schmutzwasser, Abwasser, Indirekteinleitung, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage, Industrielles Abwasser, Einleitung, Gewerbliches Abwasser, Industriepark, Klärwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020