Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als "wichtiger Grund" kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Wackernheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0176/22685363
Telefon Festnetz: 06132 59018
Fax: 06132 710540
E-Mail: leitung-gsw@ingelheim.de
Internet
Grundschule Waldalgesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06721 3059935
Telefon Festnetz: 06721 3059933
Internet
Grundschule Am Selzbogen Hahnheim-Selzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06737 809464
Telefon Festnetz: 01573-0337722
Telefon Festnetz: 06737 1313
E-Mail: schulleitung@gs-am-selzbogen.de
Internet
Liesel Metten Schule - Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Nieder-Olm
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus Gau-Algesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06725 91953-0
Fax: 06725 91953-19
Internet
Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06139 29370-11
Telefon Festnetz: 06139 29370-0
Telefon Festnetz: 06139 29370-17
E-Mail: sekretariat@lennebergschule.de
Internet
Bilinguale Montessori Schule in Trägerschaft der Montessori Fördergemeinschaft Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Steinhöfelschule gGmbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 912091
Telefon Festnetz: 06131 91200
Fax: 06131 912099
E-Mail: info@steinhoefelschule.de
Internet
Hildegardisschule Private Berufsbildende Schule des Instituts St. Mariae
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung