Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule am Mäuseturm Bingerbrück Bingen am Rhein
Aktuelles
GS Bingen-Bingerbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule an den Rheinwiesen, Bingen-Gaulsheim
Aktuelles
GS Bingen-Gaulsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Wackernheim
Aktuelles
GS Ingelheim Wackernheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 59018
Telefon Festnetz: 0176/22685363
Fax: 06132 710540
E-Mail: leitung-gsw@ingelheim.de
Grundschule Waldalgesheim
Aktuelles
GS Waldalgesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06721 3059933
Fax: 06721 3059935
Grundschule Ingelheim Theodor-Heuss-Schule
Aktuelles
GS Ingelheim Theodor-Heuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Adam-Elsheimer-Grundschule Stadecken-Elsheim
Aktuelles
GS Stadecken-Elsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Am Selzbogen Hahnheim-Selzen
Aktuelles
GS Hahnheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06737 1313
Telefon Festnetz: 01573-0337722
Fax: 06737 809464
E-Mail: schulleitung@gs-am-selzbogen.de
Elisabethen-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Sprendlingen
Adresse
Hausanschrift
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Liesel Metten Schule - Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Nieder-Olm
Aktuelles
SFM Nieder-Olm
Adresse
Hausanschrift
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Carl-Zuckmayer-Realschule plus und Fachoberschule Nierstein
Aktuelles
RS+FOS Nierstein
Adresse
Hausanschrift
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Realschule plus Gau-Algesheim
Aktuelles
RS+ Gau-Algesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06725 91953-0
Fax: 06725 91953-19
Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach
Aktuelles
GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06139 29370-0
Telefon Festnetz: 06139 29370-17
Fax: 06139 29370-11
E-Mail: sekretariat@lennebergschule.de
Bilinguale Montessori Schule in Trägerschaft der Montessori Fördergemeinschaft Ingelheim
Aktuelles
GRS+ Ingelheim Montessori
Adresse
Hausanschrift
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Sebastian-Münster-Gymnasium Ingelheim
Aktuelles
GY Ingelheim Sebastian-Münster
Adresse
Hausanschrift
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Steinhöfelschule gGmbH
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BBS Ingelheim Heidesheim Steinhöfel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 912091
Telefon Festnetz: 06131 91200
Fax: 06131 912099
E-Mail: info@steinhoefelschule.de
Hildegardisschule Private Berufsbildende Schule des Instituts St. Mariae
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BBS Bingen Hildegardis
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Integrierte Gesamtschule An den Rheinauen Oppenheim
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IGS Oppenheim
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erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung