Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als "wichtiger Grund" kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Karl-Wendel-Schule Lambsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06233 3468925
Telefon Festnetz: 06233 3468911
Telefon Festnetz: 06233 346890
E-Mail: grundschule@karlwendelschule.de
Internet
Grundschule Iggelheim Jakob-Heinrich-Lützel-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 96991-0
Telefon Festnetz: 06324 96991-11
Fax: 06324 96991-19
E-Mail: gsiggelheim@boehl-iggelheim.de
Internet
Clemens-Beck-Grundschule Dudenhofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 900546
Fax: 06232 900564
Telefon Festnetz: 06232 900545
E-Mail: info@gs-dudenhofen.de
Internet
Salierschule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Realschule plus Bobenheim-Roxheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Peter-Gärtner-Realschule plus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06324 98995318
Telefon Festnetz: 06324 9899530
Internet
Lise-Meitner-Gymnasium G8GTS
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06237 9243351
Telefon Festnetz: 06237 9243350
Telefon Festnetz: 06237 9243352
E-Mail: sekretariat@lmg8.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung