Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Karl-Wendel-Schule Lambsheim
Aktuelles
GS Lambsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06233 346890
Telefon Festnetz: 06233 3468911
Fax: 06233 3468925
E-Mail: grundschule@karlwendelschule.de
Grundschule Rheinschule Bobenheim-Roxheim
Aktuelles
GS Bobenheim-Roxheim Rhein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Iggelheim Jakob-Heinrich-Lützel-Schule
Aktuelles
GS Iggelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 96991-0
Telefon Festnetz: 06324 96991-11
Fax: 06324 96991-19
E-Mail: gsiggelheim@boehl-iggelheim.de
Grundschule im Mandelgraben Johann-Hoffmann-Schule Mutterstadt
Aktuelles
GS Mutterstadt im Mandelgraben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Mutterstadt Pestalozzi-Schule
Aktuelles
GS Mutterstadt Pestalozzi
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Limburgerhof Carl-Bosch-Schule
Aktuelles
GS Limburgerhof Carl-Bosch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Clemens-Beck-Grundschule Dudenhofen
Aktuelles
GS Dudenhofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 900545
Telefon Festnetz: 06232 900546
Fax: 06232 900564
E-Mail: info@gs-dudenhofen.de
Grundschule Pestalozzischule Bobenheim-Roxheim
Aktuelles
GS Bobenheim-Roxheim Pestalozzi
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Private Michael-Sattler-Grundschule Heßheim
Aktuelles
GS Heßheim Michael-Sattler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Salierschule FSP Lernen Förderschule
Aktuelles
SFL Schifferstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus im Paul-von-Denis-Schulzentrum Schifferstadt
Aktuelles
RS+FOS Schifferstadt
Adresse
Hausanschrift
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Realschule plus Bobenheim-Roxheim
Aktuelles
RS+ Bobenheim-Roxheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Peter-Gärtner-Realschule plus
Aktuelles
RS+ Böhl-Iggelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 9899530
Fax: 06324 98995318
Gymnasium im Paul-von-Denis-Schulzentrum Schifferstadt
Aktuelles
GY Schifferstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Lise-Meitner-Gymnasium G8GTS
Aktuelles
GY Maxdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06237 9243350
Telefon Festnetz: 06237 9243352
Fax: 06237 9243351
E-Mail: sekretariat@lmg8.de
BBS Böhl-Iggelheim
Aktuelles
BBS Böhl-Iggelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: -6324
Telefon Festnetz: -6324
Fax: NN
E-Mail: NN
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung