Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach
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GS Gleiszellen-Gleishorbach
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - August-Becker-Schule
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GS Klingenmünster
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Grundschule Offenbach a. d. Queich
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GS Offenbach
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Grundschule Gossersweiler-Stein
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GS Gossersweiler-Stein
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06346 5401
E-Mail: gs-gossersweiler@web.de
Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal
Aktuelles
GS Ramberg
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06345 8325
Telefon Festnetz: 06345-1432
Fax: 06345 959765
E-Mail: gsramberg@t-online.de
Gäuschule - Grundschule Böbingen-Gommersheim
Aktuelles
GS Böbingen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06327 2237
Telefon Festnetz: 06327 5402
Fax: 06327 969416
E-Mail: sekretariat@gaeuschule.eu
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - St. Laurentius-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Herxheim
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Gymnasium Edenkoben
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GY Edenkoben
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Südpfälzisches Zentrum für Pflegeberufe Klingenmünster
Aktuelles
BBS Klingenmünster
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Staufer-Schulzentrum FSP Lernen Förderschule
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SFL Annweiler
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Altenbergschule FSP Lernen Förderschule
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SFL Bad Bergzabern
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Annweiler
Aktuelles
RS+ Annweiler
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Hausanschrift
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Edenkoben
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RS+FOS Edenkoben
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Hausanschrift
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Realschule plus-
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RS+ Herxheim
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Hausanschrift
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
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RS+FOS Bad Bergzabern
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Hausanschrift
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Maikammer-Hambach
Aktuelles
RS+ Maikammer-Hambach
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Hausanschrift
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Evangelisches Trifels-Gymnasium Annweiler
Aktuelles
GY Annweiler
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Hausanschrift
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Gymnasium im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
Aktuelles
GY Bad Bergzabern
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Hausanschrift
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Gymnasium -
Aktuelles
GY Herxheim
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Hausanschrift
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Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - BBS Südliche Weinstraße
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BBS Bad Bergzabern SÜW
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Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung