Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Miesau
Aktuelles
GS Miesau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe
Aktuelles
GS Bruchmühlbach-Martinshöhe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Münchhofschule-Grundschule Hochspeyer
Aktuelles
GS Hochspeyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06305 1801
Telefon Festnetz: 06305 993748
Fax: 06305-993749
E-Mail: schulleitung@muenchhofschule.de
Gemeinsame Grundschule Ramstein-Miesenbach
Aktuelles
GS Ramstein-Miesenbach
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Süd Theodor-Heuss-Schule Landstuhl
Aktuelles
GS Landstuhl Theodor-Heuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Mackenbach
Aktuelles
GS Mackenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06374 6617
Telefon Festnetz: 06374 992264
Fax: 06374 992274
E-Mail: info@mackenbach-grundschule.de
Schule mit den FSPen motorische und ganzheitliche Entwicklung Förderschule
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SFMG Landstuhl
Adresse
Hausanschrift
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Hans-Zulliger-Schule FSP Lernen Förderschule
Aktuelles
SFL Enkenbach-Alsenborn
Adresse
Hausanschrift
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St.-Katharina-Realschule Private staatlich anerkannte Realschule der Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH
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RS Landstuhl St. Katharina
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06371 499098
Telefon Festnetz: 06371 499699
Fax: 06371 1300522
E-Mail: sekretariat@skr-landstuhl.de
Realschule plus Ramstein-Miesenbach Am Reichswald
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RS+ Ramstein-Miesenbach
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Hausanschrift
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Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau Adam-Müller-Schule
Aktuelles
RS+ Bruchmühlbach-Miesau
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Westpfalzschule Weilerbach
Aktuelles
RS+ Weilerbach
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Hausanschrift
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Private Berufsbildende Schule Fachschule für Sozialpädagogik
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BBS Landstuhl Nikolaus-von-Weis
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Private BBS Landstuhl Haus Nazareth
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BBS Landstuhl Haus Nazareth
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Integrierte Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn
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IGS Enkenbach-Alsenborn
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erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung