Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als "wichtiger Grund" kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Von-Dalberg-Schule Dittelsheim-Heßloch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0176/70813726
Telefon Festnetz: 06244 4510
Fax: 06244 907758
E-Mail: dieter.gutzler@web.de
Internet
Grundschule Monsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06243 7533
E-Mail: sekretariat@gs-monsheim.de
Internet
Grundschule am Sonnenberg Alsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06249 8056999
Fax: 06249 8056992
Telefon Festnetz: 06249 8056990
E-Mail: mail@grundschule-alsheim.de
Internet
Grundschule Saulheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06732 93846-20
Telefon Festnetz: 06732 93846-14
Telefon Festnetz: 06732 93846-0
E-Mail: info@gs-saulheim.de
Internet
Volkerschule - Schule mit den FSP Lernen und Sprache - Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06731 49842-0
Fax: 06731 49842-29
Telefon Festnetz: 06731 49842-2022
E-Mail: info@volkerschule.de
Internet
Wonnegauschule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06242-9128611
Telefon Festnetz: 06242 912860
Fax: 06242 9128617
E-Mail: info@wonnegauschule.de
Internet
Integrierte Gesamtschule Osthofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06242 91324104
Telefon Festnetz: 06242 91324101
Telefon Festnetz: 06242 913240
E-Mail: info@igs-osthofen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung