Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Zweibrücken Albert-Schweitzer
Aktuelles
GS Zweibrücken Albert-Schweitzer
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Hausanschrift
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Grundschule Breitwiesenschule Zweibrücken
Aktuelles
GS Zweibrücken-Bubenhausen
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Hausanschrift
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Grundschule Zweibrücken - Rimschweiler
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GS Zweibrücken-Rimschweiler
Adresse
Hausanschrift
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Mauritius-Schule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
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SFGM Zweibrücken
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Hausanschrift
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Canadaschule FSP Lernen und Sprache Förderschule
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SFLS Zweibrücken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06332 970100
Telefon Festnetz: 06332- 970 10 12
Fax: 06332 9701011
E-Mail: canadaschule@schule-zw.de
Herzog-Wolfgang-Realschule plus Zweibrücken
Aktuelles
RS+ Zweibrücken Herzog Wolfgang
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06332 92900
Telefon Festnetz: 06332 92630
Fax: 06332 929011
E-Mail: hwrsplus@schule-zw.de
Berufsbildende Schule Zweibrücken Ignaz-Roth-Schule
Aktuelles
BBS Zweibrücken
Adresse
Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung