Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als "wichtiger Grund" kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Mainz-Gonsenheim Maler-Becker-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Martinusschule Oberstadt Mainz Private Grundschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 9530011
Fax: 06131 95300-20
Telefon Festnetz: 06131 95300-0
E-Mail: martinusschule@mso.bildung-rp.de
Internet
Private Grundschule Martinus-Schulen Mainz-Weisenau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06131 831065
Telefon Festnetz: 06131 839207
Internet
Anne-Frank-Realschule plus Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Private Grund- u. Realschule plus Martinus-Schule Weißliliengasse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06131 280809
Telefon Festnetz: 06131 229153
E-Mail: sekretariat@martinus-schule-weissliliengasse.bildung-rp.de
Internet
Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 9503070
Fax: 06131 9503073
Telefon Festnetz: 06131 9503071
E-Mail: rama-mainz@stadt.mainz.de
Internet
Berufsbildende Schule Mainz II Hauswirtschaft und Sozialwesen Sophie-Scholl-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Berufsbildende Schule III Mainz - Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Berufsbildende Schule Mainz IV Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Steinhöfelschule, Partnerschaft Veigel und Veigel, Private Berufsbildende Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Katholische Berufsbildende Schule Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 1440780 Ketteler
Telefon Festnetz: 06131 671137 Elisabeth
Fax: 06131 144078-19
E-Mail: info@kbs-mainz.de
Internet
Katholisches Klinikum Mainz staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Staatlich anerkannte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Integrierte Gesamtschule am Europakreisel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0172 4080526
Telefon Festnetz: 06131 12-170000
Fax: 06131 12-170099
E-Mail: schule.igsae@stadt.mainz.de
Internet
Freie Waldorfschule Mainz-Finthen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 472077
Fax: 06131 474335
Telefon Festnetz: 06131 472078
E-Mail: fws.mainz@web.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung