Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung

    Schulbesuch Zurückstellung anordnen

    Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.

    Beschreibung

    Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.

    Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.

    Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.

    Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.

    Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.

    Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • Beantragung nur aus wichtigem Grund
    • Schulärztliche Untersuchung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.

    Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.

    Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.

    Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schulanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)