Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als "wichtiger Grund" kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule an der Wied Neuwied-Niederbieber
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Margaretenschule Neuwied
Adresse
Hausanschrift
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Maria-Goretti-Schule Grundschule Neuwied-Heimbach-Weis
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Grundschule in der Au Neustadt/Wied
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Freie Christliche Schule Neuwied -staatlich anerkannte Grundschule des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Waldbreitbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02638 9478471
Telefon Festnetz: 02638 9478418
Telefon Festnetz: 02638 4250
E-Mail: info@gs-waldbreitbach.de
Internet
Paul-Schneider-Schule FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Christiane-Herzog-Schule FSP motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Carl-Orff-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02622 883910
E-Mail: sekretariat@cos-neuwied.de
Internet
Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02683 94050-0
Fax: 02683 94050-20
Telefon Festnetz: 02683 94050-12
E-Mail: sekretariat@ass.bildung-rp.de
Internet
Kinzing-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02631 966012
Fax: 02631 966020
Telefon Festnetz: 02631 96600
E-Mail: sekretariat@kinzing-schule.de
Internet
Freie Christliche Schule Neuwied - staatlich anerkannte Realschule plus des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02631 8253300
E-Mail: info@fcsn-rsplus.de
Internet
Priv. Martin-Butzer-Gymnasium Dierdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02689 2970
E-Mail: mbgdierdorf@ekir.de
Internet
Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Berufsbildend Schule Neuwied
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Private staatlich anerkannte Ersatzschule der Heinrich-Haus gGmbH Neuwied
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Berufsbildende Schule Wirtschaft Neuwied - Ludwig-Erhard-Schule -
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Franziskus Krankenhaus Linz
Adresse
Hausanschrift
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Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus GmbH Neuwied
Adresse
Hausanschrift
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Freie Waldorfschule Neuwied -Staatlich genehmigte Ersatzschule- Rudolf-Steiner-Schule Mittelrhein
Adresse
Hausanschrift
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung