Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch
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GS Weyerbusch
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Hausanschrift
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Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
Aktuelles
GS Gebhardshain
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02747 3550
Telefon Festnetz: 02747 2980
Fax: 02747 7469
E-Mail: info@grundschule-gebhardshain.de
Erich-Kästner-Schule Grundschule II Altenkirchen
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GS Altenkirchen II
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Michaelschule Grundschule Kirchen
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GS Kirchen Michael
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W.E. Ketteler-Schule Grundschule Niederfischbach
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GS Niederfischbach
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Martin-Luther-Schule Grundschule Mudersbach-Niederschelderhütte
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GS Mudersbach
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Martin-Luther-Schule Grundschule Betzdorf
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GS Betzdorf Martin-Luther
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Christophorus-Schule Grundschule Betzdorf
Aktuelles
GS Betzdorf Christophorus
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Hausanschrift
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Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
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GS Altenkirchen FEBA
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Förderschule am Alserberg mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung Wissen
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SFGM Wissen
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August-Sander-Schule, Realschule plus und Fachoberschule Altenkirchen
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RS+FOS Altenkirchen
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Realschule plus Daaden
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RS+ Daaden
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Staatlich anerkannte Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen
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BBS Kirchen DRK
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Integrierte Gesamtschule Hamm Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule
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IGS Hamm
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Integrierte Gesamtschule Betzdorf-Kirchen Geschwister Scholl
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IGS Betzdorf-Kirchen
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erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung