Schulbesuch Zurückstellung anordnen
Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.
Beschreibung
Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.
Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.
Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.
Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.
Ansprechpartner
Grundschule Asterstein Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz-Asterstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Freiherr-vom-Stein Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz Freiherr-vom-Stein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 42168
Fax: 0261 4010165
Grundschule Horchheim Joseph-Mendelssohn-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Horchheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Neukarthause Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz-Neukarthause
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Pfaffendorfer Höhe Balthasar-Neumann-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Pfaffendorfer Höhe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Immendorf St. Christophorus-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Immendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Schule am Bienhorntal Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
Aktuelles
SFG Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
St. Franziskus-Schule Koblenz - Staatlich anerkannte Realschule plus Integrative Realschule und Staatlich genehmigte Fachoberschule Ersatzschule - in Trägerschaft des Bistums Trier
Aktuelles
RS+FOS Koblenz St. Franziskus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Clemens-Brentano-/ Overberg Realschule plus Koblenz
Aktuelles
RS+ Koblenz Clemens-Brentano
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus auf der Karthause Koblenz
Aktuelles
RS+ Koblenz Auf der Karthause
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bischöfliches Cusanus-Gymnasium i. Tr. des Bistums Trier
Aktuelles
GY Koblenz Cusanus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Gymnasium auf dem Asterstein Koblenz
Aktuelles
GY Koblenz auf dem Asterstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule
Aktuelles
BBS Koblenz Gew/Hsw/Soz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Dr. Zimmermannsche Wirtschaftsschule Koblenz
Aktuelles
BBS Koblenz Dr. Zimmermannsche
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Hildegard-von-Bingen-Schule Koblenz Priv. Fachschule für Sozialwesen
Aktuelles
BBS Koblenz Hil. von Bingen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 18410
Fax: 0261 309460
E-Mail: sekretariat-hildegard-von-bingen-schule@bistum-trier.de
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Ev. Stift St. Martin Koblenz
Aktuelles
BBS Koblenz St. Martin
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: karriere@gk.de
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Kemperhof Koblenz
Aktuelles
BBS Koblenz Kemperhof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: karriere@gk.de
Bildungscampus Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Aktuelles
BBS Koblenz Kath. Klinikum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Beantragung nur aus wichtigem Grund
- Schulärztliche Untersuchung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.
Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.
Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.
Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulanmeldung