Ordnungswidrigkeit anzeigen
Wenn Sie möchten, dass die Polizeidienststelle oder auch zuständige Bußgeldstelle einer Ordnungswidrigkeit nachgehen, dann müssen Sie dies schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.
Online-Dienst
Onlinewache
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle bzw. an die zuständige Bußgeldstelle.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert.
Kosten
Es ist für Sie kostenfrei eine Anzeige aufzugeben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unfall, Lärmbelästigung, Ordnungswidrigkeit, anzeigen, Verkehrsverstoß, Fahrerflucht