Anzeige einer Ordnungswidrigkeit Entgegennahme
    99082019261000

    Ordnungswidrigkeit anzeigen

    Wenn Sie möchten, dass die Polizeidienststelle oder auch zuständige Bußgeldstelle einer Ordnungswidrigkeit nachgehen, dann müssen Sie dies schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.

    Online-Dienst

    Onlinewache

    ID: L100039_231996196

    Beschreibung

    Die Onlinewache – auch Internetwache genannt – ist ein zusätzliches Serviceangebot der deutschen Polizei. Sie wurden durch eine Straftat geschädigt, haben verdächtigte Beobachtungen gemacht oder verdächtige Personen beobachtet? Dann können Sie über ein Online-Formular eine Strafanzeige erstatten oder der Polizei Hinweise / Mitteilungen senden. Verkehrsunfälle und Delikte mit komplexen Sachverhalten melden Sie bitte direkt bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Bei Straftaten, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt erfolgt sind, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei – persönlich oder über Notruf 110.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020
    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle bzw. an die zuständige Bußgeldstelle.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert.

    Kosten

    Es ist für Sie kostenfrei eine Anzeige aufzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2021
    Technisch geändert am 18.02.2026

    Stichwörter

    Unfall, Lärmbelästigung, Ordnungswidrigkeit, anzeigen, Verkehrsverstoß, Fahrerflucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020