Notenverbesserung beantragen
Eine im Freiversuch bestandene Fachprüfung kann einmal zur Notenverbesserung zum jeweils nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Dies gilt nicht für Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen.
Beschreibung
Eine einmal bestandene Prüfung kann nochmals zur Notenverbesserung abgelegt werden. Wird eine Verbesserung der Note nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt ihrer Hochschule.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Hochschule.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule.
Verfahrensablauf
Die erste Prüfung, deren Note verbessert werden soll, muss innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt worden sein.
Fristen
Der Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächsten Prüfungstermin durchgeführt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWWK am 13.04.2021
Stichwörter
Zensur, Freiversuch, Verbesserung, Note, Prüfungswiederholung